Entschuldigungsvorlage (19,2 KB)!
Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern:
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für:
Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?
Am ersten Tag bis 8.00 Uhr im Schulsekretariat anrufen (Tel.: 07522/93040)
Krankheit:
Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern muss dem Klassenlehrer spätestens am 3. Tag vorliegen.
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund
Fehlen ohne Entschuldigung
Stellt eine Schulpflichtverletzung dar, die mit einer Maßnahme nach §90 des Schulgesetzes oder mit Anzeige beim städtischen Ordnungsamt geahndet werden kann.
Fragen? Probleme? Information?
Wir beraten Sie gerne: die Lehrer/innen, die Schulleitung, die Schulsozialarbeit
Hier geht es zur BODO-Seite (Busverbindungen).